Fußball

Internetportal schlägt Fußballverband Hartplatzhelden drehen die Partie

Wem gehört der Fußball? Nicht allein den Funktionären. Das sagt der Bundesgerichtshof und erlaubt dem Internetportal Hartplatzhelden, weiter Amateuraufnahmen von Amateurspielen zu zeigen. Der Württembergische Verband hatte dagegen geklagt. Und nun in letzter Instanz verloren.

Fußball für alle: Das Internetportal Hartplatzhelden darf weiter seine Videos von Amateurspielen zeigen.

Fußball für alle: Das Internetportal Hartplatzhelden darf weiter seine Videos von Amateurspielen zeigen.

(Foto: picture alliance / dpa)

Das Internetportal Hartplatzhelden hat im Streit mit dem Württembergischen Fußballverband (WFV) vor dem Bundesgerichtshof gewonnen. Demnach darf die Plattform Videoaufnahmen von Amateurspielen im Internet veröffentlichen.

Der Verband wollte dies als unerlaubte gewerbliche Verwertung untersagen lassen und war davon ausgegangen, dass er als Veranstalter sämtliche Rechte an Fotos und Filmen der Spiele besitzt. Deshalb hat er das Internetportal Hartplatzhelden verklagt, das Amateuraufnahmen von Amateurspielen zeigt, die die Hobbykicker auf der Plattform hochladen und kostenlos ansehen können.

Kein unlauterer Wettbewerb

Das Landgericht und das Oberlandesgericht in Stuttgart hatten die Auffassung der Württemberger in den ersten beiden Instanzen mit Hinweis auf das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb bestätigt. Das Videoportal lag damit vor der Entscheidung heute mit 0:2 zurück. Und hat die Partie gedreht. Der Verband habe nicht das exklusive Recht an den bewegten Bildern von den Amateurspielen, urteilte der BGH. Und falls es einem Verein nicht passe, dass auf seinem Sportplatz gefilmt werde, könne er das schließlich unter Berufung aufs Hausrecht verbieten.

Oder wie die Richter es ausdrücken: "Der Bundesgerichtshof hat ein ausschließliches Verwertungsrecht des klagenden Verbandes verneint und die Klage dementsprechend abgewiesen. Maßgeblich dafür war, dass die Veröffentlichung der Filmausschnitte entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts keine unlautere Nachahmung eines geschützten Leistungsergebnisses darstellt." Hauptsache gewonnen, werden sich die Hartplatzhelden denken.

"Vereine waren auf unserer Seite"

Gründer Oliver Fritsch jedenfalls freute sich. "Heute ist ein Stück Freiheit für das Internet erkämpft worden, aber auch für Vereine und Spieler. Die Vereine waren auf unserer Seite, die Spieler ohnehin." WVF-Vizepräsident Michael Hurler sagte, man müsse das Urteil hinnehmen. "Uns war klar, dass es schwierig wird und dass wir uns auf absolutes Neuland begeben." Einen Schutz der Verwertung über das Hausrecht hält er für unrealistisch: "Wir wehren uns ja nicht gegen das Filmen, sondern gegen das Verwerten."

Quelle: ntv.de, mit dpa

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