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Dienstag, 19. Januar 2010

Rundfunkgebühr für Internet-PCs: Zu Recht nicht GEZahlt

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(Foto: picture alliance / dpa)

In der Frage, ob für ein internetfähiges Gerät Rundfunkgebühren verlangt werden dürfen, wird es für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) immer enger. Das Verwaltungsgericht Gießen hat entschieden, dass die GEZ auf Computer nicht grundsätzlich Rundfunkgebühr erheben kann, sondern nur wenn der Nachweis gelingt, dass diese zum Radio- oder Fernsehempfang genutzt werden. Werden in dem Haushalt weder Radio noch Fernsehen genutzt und deshalb keine Rundfunkgebühren bezahlt, entsteht aus dem Besitz eines internetfähigen Gerätes nicht automatisch eine Gebührenpflicht. Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass im Gegensatz zu Fernsehen und Radio beim Computer der Rundfunkempfang nur eine untergeordnete Funktion habe.Die beiden Urteile des Verwaltungsgerichts Gießen sind noch nicht rechtskräftig. Der Hessische Rundfunk wird beim hessischen Verwaltungsgerichtshof Berufung einlegen.

Bereits im Dezember hatte das Verwaltungsgericht Braunschweig entschieden, dass für Computer mit Internet-Anschluss keine Rundfunkgebühren zu zahlen sind. Das Gericht gab damit der Klage einer Dolmetscherin gegen den NDR statt.

Die Klägerin hat einen PC mit Internetzugang, den sie zu Hause auch gewerblich nutzt. Obwohl sie für ihren Privathaushalt bereits Rundfunkgebühren zahlt, wollte der NDR auch für den Computer abkassieren. Gewerblich genutzte PCs mit Internetzugang seien gesondert anmelde- und gebührenpflichtig, argumentierte der öffentlich-rechtliche Sender. Zweitgeräte seien nur dann von der Gebühr befreit, wenn sie privat genutzt werden. Auch das Urteil gegen den NDR ist noch nicht rechtskräftig.

akl

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