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Der TagAbgeordneter Klaus Ernst scheitert mit Klage - halbe Rente ist rechtens
18.10.2023, 19:09 Uhr
Der Linken-Bundestagsabgeordnete Klaus Ernst erhält neben seinen Abgeordnetenbezügen weiterhin nur die Hälfte seiner gesetzlichen Rente. Eine entsprechende Regelung des Abgeordnetengesetzes ist rechtmäßig und verfassungsgemäß, wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied.
Ernst hatte 1970 eine Ausbildung zum Elektromechaniker begonnen und danach in diesem Beruf und später als Gewerkschaftssekretär gearbeitet. Daher hat der heute 68-Jährige Anspruch auf eine gesetzliche Rente.
Das Abgeordnetengesetz sieht vor, dass gesetzliche Renten während des Bezugs einer "Abgeordnetenentschädigung" zur Hälfte ruhen.
Ernst klagte und verlangte seine Rente in voller Höhe. Wie schon das Sozialgericht Würzburg wies nun auch das BSG die Klage ab.