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Der TagAbgeordneter Klaus Ernst scheitert mit Klage - halbe Rente ist rechtens

18.10.2023, 19:09 Uhr

Der Linken-Bundestagsabgeordnete Klaus Ernst erhält neben seinen Abgeordnetenbezügen weiterhin nur die Hälfte seiner gesetzlichen Rente. Eine entsprechende Regelung des Abgeordnetengesetzes ist rechtmäßig und verfassungsgemäß, wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied.

  • Ernst hatte 1970 eine Ausbildung zum Elektromechaniker begonnen und danach in diesem Beruf und später als Gewerkschaftssekretär gearbeitet. Daher hat der heute 68-Jährige Anspruch auf eine gesetzliche Rente.

  • Das Abgeordnetengesetz sieht vor, dass gesetzliche Renten während des Bezugs einer "Abgeordnetenentschädigung" zur Hälfte ruhen.

  • Ernst klagte und verlangte seine Rente in voller Höhe. Wie schon das Sozialgericht Würzburg wies nun auch das BSG die Klage ab.

Quelle: ntv.de