Der Tag

Der Tag Abgeordneter Klaus Ernst scheitert mit Klage - halbe Rente ist rechtens

Der Linken-Bundestagsabgeordnete Klaus Ernst erhält neben seinen Abgeordnetenbezügen weiterhin nur die Hälfte seiner gesetzlichen Rente. Eine entsprechende Regelung des Abgeordnetengesetzes ist rechtmäßig und verfassungsgemäß, wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied.

  • Ernst hatte 1970 eine Ausbildung zum Elektromechaniker begonnen und danach in diesem Beruf und später als Gewerkschaftssekretär gearbeitet. Daher hat der heute 68-Jährige Anspruch auf eine gesetzliche Rente.
  • Das Abgeordnetengesetz sieht vor, dass gesetzliche Renten während des Bezugs einer "Abgeordnetenentschädigung" zur Hälfte ruhen.
  • Ernst klagte und verlangte seine Rente in voller Höhe. Wie schon das Sozialgericht Würzburg wies nun auch das BSG die Klage ab.

Quelle: ntv.de

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen