Der TagAnklage gegen Maddie-Verdächtigen scheitert am Landgericht
Für die Anklage wegen schwerer Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs gegen den auch im Fall Maddie verdächtigen Deutschen sieht sich das Landgericht Braunschweig nicht zuständig. Die Strafkammer gehe davon aus, dass der letzte deutsche Wohnsitz des Angeschuldigten außerhalb des eigenen Zuständigkeitsbereichs liege, teilte das Gericht mit. Vor seiner Flucht ins Ausland hatte der Verdächtige demnach noch einen letzten Wohnsitz in Sachsen-Anhalt.
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hatte den 46-Jährigen im vergangenen Oktober angeklagt und ihm dabei drei Fälle schwerer Vergewaltigung und zwei Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern vorgeworfen. Die Taten soll er zwischen Ende Dezember 2000 und Juni 2017 in Portugal begangen haben, wo im Mai 2007 die damals dreijährige Britin Madeleine McCann aus einer Apartmentanlage verschwand. Der Mann steht zudem im Fall Maddie unter Mordverdacht.
Die Ermittlungen zum Verschwinden des Mädchens gehen ungeachtet der aktuellen Anklage weiter, hatten die Strafverfolger zuletzt immer betont. Aktuell sitzt der Mann eine siebenjährige Haftstrafe ab, die er für die Vergewaltigung einer US-Amerikanerin im Jahr 2005 im portugiesischen Praia da Luz bekam.