Der TagArbeiten bis ins hohe Alter mit der Rentenaufschubprämie
Arbeiten über die Renten-Altersgrenze hinaus soll sich mehr lohnen. Dafür hat die Bundesregierung vier Maßnahmen aus ihrer 49-Punkte-Wachstumsinitiative auf den Weg gebracht. Sie sollen zum Teil bereits 2025 greifen. Die neue Rentenaufschubprämie indes braucht Zeit bis 2028, wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht. Die Regierung hofft, dass mehr Menschen länger arbeiten. Dies soll den Arbeitskräftemangel verringern, der mit dem demografischen Wandel hin zu einer immer älter werdenden Bevölkerung zu tun hat.
Damit die Neuregelungen rasch beschlossen werden können, sollen die Ampel-Fraktionen sie an laufende Verfahren andocken. Eine Zustimmung des Bundesrates, in dem die Ampel keine eigene Mehrheit hat, ist nicht erforderlich.
Wer den Rentenbeginn für mindestens zwölf Monate aufschiebt und mehr als einen Minijob ausübt, wird mit einer Einmalzahlung in Höhe der entgangenen Rentenzahlung belohnt. Dies kann ein fünfstelliger Betrag sein. Die derzeitige Regelung, einen Rentenaufschub mit einem lebenslangen Zuschlag auf die Rente zu belohnen, soll es weiter geben.
Die Aufschubprämie können Beschäftigte für höchstens drei Jahre ansammeln. Die nicht in Anspruch genommene Rente wird bei Rentenbeginn auf einen Schlag abgabenfrei ausgezahlt. Hinzu kommt noch ein Aufschlag, weil die Rentenversicherung in dieser Zeit keine Krankenversicherungsbeiträge auf die Rente zahlen musste - derzeit sind das 8,15 Prozent.
"Allerdings können Beschäftigungszeiten ab dem 1. Januar 2025 bereits für die Rentenaufschubprämie berücksichtigt werden", kündigt Heil im Anschreiben zur Kabinettsvorlage an. Das Arbeitsministerium prüfe zudem mit der Rentenversicherung, "ob und wie in Fällen, in denen die Beschäftigung vor dem 31. Dezember 2027 beendet wird, ein alternativer Auszahlungsweg zur Rentenaufschubprämie angeboten werden kann".
