Der Tag

Der TagBGH: Eigentümerversammlungen in Corona-Zeit auch ohne Präsenz zulässig

08.03.2024, 10:40 Uhr

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat gerade in dem Streit darüber geurteilt, ob Versammlungen von Wohnungseigentümern während der Corona-Pandemie auch schriftlich möglich waren. Die Antwort des BGH ist: Ja, sie waren es. Verwalter waren wegen des Infektionsschutzrechts und dem Wohnungseigentümerrecht in einem Dilemma, was Versammlungen angeht. Wegen der besonderen Ausnahmesituation mussten sie laut BGH nicht in Präsenz abgehalten werden. Auch wenn Eigentümer ihrem Verwalter nur eine Vollmacht für eine solche Vertreterversammlung geben konnten, sind dabei gefasste Beschlüsse deshalb nicht nichtig, entschied das höchste deutsche Zivilgericht.

Damit war eine Verwalterin aus Südhessen vor dem BGH erfolgreich. Sie hatte zu einer schriftlichen Eigentümerversammlung am 24. November 2020 eingeladen und dies mit der Aufforderung verbunden, ihr eine Vollmacht und Weisungen für die Stimmabgabe zu erteilen. 5 von 24 Eigentümern kamen dem nach. Die Kläger nicht. In der Eigentümerversammlung war laut BGH nur die Verwalterin anwesend; sie übersandte anschließend ein Protokoll mit den von ihr gefassten Beschlüssen (Az. V ZR 80/23).

Quelle: ntv.de