Der TagBGH hält K.-o.-Tropfen nicht für gefährliches Werkzeug
K.-o.-Tropfen sind ein Mittel, das Menschen wehrlos machen kann. Trotzdem hält der Bundesgerichtshof sie nicht für ein gefährliches Werkzeug im Sinne des Strafgesetzbuchs. Flüssigkeiten könnten kein Werkzeug sein, meint der BGH. Ein Mittel, das erst nach einem Stoffwechselprozess sedierend oder narkotisierend wirke, sei rechtlich kein gefährliches Werkzeug, heißt es in dem Beschluss. Eine Körperverletzung werde mit einem gefährlichen Werkzeug begangen, wenn damit unmittelbar von außen auf den Körper eingewirkt werde und das eine erhebliche Verletzung auslösen könne. Auch sei eine Pipette kein solcher Gegenstand.
So weit die theoretischen Ausführungen des obersten deutschen Gerichts. Ein mutmaßlicher Sexualstraftäter war in Revision gegangen, nachdem ihn das Landgericht Dresden wegen besonders schweren sexuellen Übergriffs und gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt hatte. Das Dresdner Gericht hatte die K.-o.-Tropfen als gefährliches Werkzeug eingestuft. In solchen Fällen kann eine höhere Strafe verhängt werden. Das Landgericht ist überzeugt, dass er einer Bekannten und sehr wahrscheinlich auch seiner Verlobten bei einem Treffen heimlich mit einer Pipette K.-o.-Tropfen ins Getränk gab. Sein Ziel sei es gewesen, mit ihnen sexuelle Handlungen zu vollziehen und die beiden Frauen dabei zu beobachten, so das Landgericht. Demnach kam es zu sexuellen Handlungen, auf die sich die Bekannte sonst nicht eingelassen hätte. Anschließend sei sie im Garten auf der Erde liegend gefunden worden und vorübergehend nicht ansprechbar gewesen. Ihr Bewusstsein sei stark getrübt gewesen, außerdem habe sie unter Übelkeit gelitten. Es habe das Risiko bestanden, dass sie an ihrer Zunge oder an Erbrochenem erstickt. Nun muss das Landgericht neu über die Strafe für den Mann verhandeln. Sie könnte am Ende aus einem anderen Grund höher ausfallen: Denn der BGH weist darauf hin, dass der Mann die Bekannte womöglich in Todesgefahr gebracht hat. Das Landgericht hingegen hatte in seinem Urteil eine "abstrakte" Lebensgefahr gesehen.