Der TagBaden-Württemberg senkt Wahlalter auf 16
In Brandenburg, Bremen und Hamburg ist es bereits möglich, in Baden-Württemberg künftig auch: Nach jahrelangem Ringen hat das Parlament des Bundeslandes mit einer Zweidrittelmehrheit eine Wahlrechtsreform beschlossen, die es erlaubt, dass der Landtag künftig ab einem Alter von 16 Jahren gewählt werden darf.
Grüne, CDU, SPD stimmten dafür, FDP und AfD dagegen. Damit wird nicht nur das Mindestalter für das aktive Wahlrecht für Landtagswahlen, Volksabstimmungen, Volksanträgen und Volksbegehren um zwei Jahre abgesenkt, sondern auch ein Zwei-Stimmen-Wahlrecht eingeführt. Mit der Erststimme wird der Wahlkreis-Kandidat oder die Wahlkreis-Kandidatin direkt gewählt. Der wird weiterhin von den Kreisparteien vor Ort aufgestellt. Die Zweitstimme geht künftig an eine Partei, die dafür eine Landesliste aufstellt - dadurch haben die Parteien mehr Einfluss bei der Kandidatenkür.