Der TagBayerns Landtag wählt AfD-Kandidaten in Richter-Ehrenamt
Trotz massiver Vorbehalte gegen von der AfD benannte Kandidaten hat der Münchner Landtag 15 ehrenamtliche Mitglieder des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs gewählt. Für die Wahl, die eigentlich eine Formalie ist, hatten alle Fraktionen das Recht, Kandidaten zu benennen. Abgestimmt werden musste im Block. Nach längeren Diskussionen stimmten CSU und Freie Wähler für die Liste, auf der auch zwei AfD-Kandidaten plus zwei Stellvertreter stehen - letztlich aus rechtlichen Erwägungen. Die AfD stimmte ebenfalls dafür, Grüne und SPD votierten dagegen mit Nein.
Ausschlaggebend für die Zustimmung von CSU und Freien Wählern zu der einheitlichen Vorschlagsliste war die Sorge vor Rechtsunsicherheiten bei fehlenden Richtern und damit letztlich die Sorge darum, die Arbeitsfähigkeit des höchsten bayerischen Gerichts zu erhalten - zumal den ehrenamtlichen Richtern in der täglichen Praxis ohnehin keine gewichtige Bedeutung zukommt. "Wir müssen die Regeln, die wir uns selbst gegeben haben und die sich von heute auf morgen auch nicht ändern lassen, einhalten", sagte der parlamentarische Geschäftsführer der CSU, Michael Hofmann, im Namen auch der Freien Wähler.
Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Hans-Joachim Heßler, hatte dem Vernehmen nach in einem Schreiben an den Landtag vor "schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Unsicherheiten" gewarnt, sollte der Landtag von der bisherigen Wahl-Praxis abrücken. Tatsächlich hätte das Gericht dann einen Weg finden müssen, mit zwei vakanten Stellen oder einem Verzicht auf die gesamte Wahl umzugehen. Alle Wege wären laut Heßler mit deutlichen Risiken verbunden gewesen.