Der TagBehörden verschweigen Ekelfunde in Bäckereien

So eine knusprige Küchenschabe im Brötchen? – Möchte man eher nicht finden. Falls das einem Verbraucher dennoch passiert, erfahren die anderen Verbraucher davon aber offenbar nie etwas. Das haben Recherchen der "Süddeutschen Zeitung" ergeben. Im Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch steht eigentlich, dass Deutschlands Behörden in der Pflicht stehen, die Namen von Ekelbetrieben öffentlich zu machen, wenn wegen Hygieneverstößen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten oder eine Firma wiederholt negativ aufgefallen ist. Doch das ist offenbar nur Theorie. Denn die SZ hat acht Großbäckereien unter die Lupe genommen. Die Öffentlichkeit wurde selbst über eingebackene Schaben, Metallspäne und Kot, aber auch Schimmel und Dreck in den Backstuben nicht informiert. Überlegen Sie also gut, was Sie heute zu Abend essen.