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Der Tag Bei verspäteten Flügen soll erst später Entschädigung fließen

Fluggäste sollen nach dem Willen der EU-Staaten künftig erst nach vier Stunden Verspätung entschädigt werden - und nicht wie bisher nach drei Stunden. Dafür spricht sich eine Mehrheit der EU-Verkehrsminister bei einem Treffen in Luxemburg aus, wie aus Diplomatenkreisen verlautet.

  • Die Vier-Stunden-Regel soll für Distanzen bis 3500 Kilometer gelten. Für längere Flugreisen ist eine Frist von sechs Stunden vorgesehen.
  • Was bisher gilt: Ab drei Stunden Verspätung besteht laut Fluggastrechteverordnung ein Anspruch auf Entschädigung, sofern die Airline diese verschuldet. Bei Flügen bis 1500 Kilometer sind es 250 Euro, bei Flügen bis 3500 Kilometer 400 Euro und bei Langstreckenflügen mit mehr als 3500 Kilometern sind es 600 Euro.
  • In Stein gemeißelt sind die neuen Regeln noch nicht: Das Europaparlament kann noch Änderungen vornehmen und muss ihnen zustimmen.

Quelle: ntv.de

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