Der TagBochum muss Gefährder Sami A. nicht zurückholen
Eine weitere juristische Etappe im monatelangen Tauziehen im Fall Sami A.: Die Stadt Bochum muss den im Sommer zu Unrecht abgeschobenen islamistischen Gefährder nicht nach Deutschland zurückholen. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen nun entschieden.
Sami A. war am 13. Juli nach Tunesien abgeschoben worden, obwohl die Richter das noch am Tag zuvor wegen Foltergefahr untersagt hatten.
Doch als dieser Beschluss den zuständigen Behörden zugestellt wurde, saß Sami A. bereits im Flugzeug nach Tunis. Das Gericht rügte das Verhalten der Behörden und ordnete die sofortige Rückholung von Sami A. an.
Im Herbst gab es dann eine Zusicherung des tunesischen Staates, dass Sami A. dort keine Folter und keine unmenschliche Behandlung drohen. Das Gericht hob daraufhin am 21. November das bis dahin noch immer gültige Abschiebeverbot auf.