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Der TagBürste statt Handy am Steuer? Gericht glaubt Busfahrer nicht

25.01.2021, 14:26 Uhr

Was machen Sie so gern am Steuer eines Autos? Telefonieren sollte nicht dazugehören. Doch beim Kämmen des eigenen Barts sieht der Bußgeldkatalog keine Strafe vor - und genau das will ein Busfahrer aus Frankfurt am Main gemacht und eben nicht telefoniert haben. Die Ausrede ist sicherlich origineller als die meisten, aber bewahrt ihn dennoch nicht vor einer Geldstrafe von 180 Euro. Dies sei eine bloße Schutzbehauptung, urteilte das Amtsgericht laut einer heute veröffentlichten Entscheidung. Der Busfahrer war in eine Polizeikontrolle geraten und fotografiert worden. Auf dem Foto war zu sehen, dass er die Hände nicht am Lenkrad hatte und einen weißen Gegenstand an sein rechtes Ohr hielt - eine Bürste, die als Beweis auch vor Gericht in Augenschein genommen wurde. Und da schaute das Gericht ganz genau hin: Diese Bürste habe eine "geschwungene, zu den Ecken hin abgerundete Form" aufgewiesen. Auf den Bildern sei aber ein rechteckiger Gegenstand zu sehen, wie sich durch das Anlegen eines Lineals feststellen ließ, hieß es. Kämmen setze außerdem "eine Kammführung nach unten und/oder zur Seite voraus", die auf den Bildern nicht zu sehen sei. Auch der Einwand, das Fahrzeug habe gestanden, überzeugte vor Gericht nicht. Die Bildsequenz belege, dass sich der Bus bewegt habe. Der Mann müsse daher zahlen.

Quelle: ntv.de