Der TagBundesgerichtshof stärkt Auskunftsrechte nach vermuteten Schäden durch Astrazeneca-Impfung
Der Fall eines vermuteten Impfschadens nach einer Coronaimpfung in Rheinland-Pfalz muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe stärkte in einem Urteil die Rechte von Patienten auf Auskunft von Pharmaunternehmen.
Die Zahnärztin Pia Aksoy klagte, da sie nach der Impfung einen Hörsturz erlitt. Ob das ein Impfschaden war und ob ihr womöglich Schadenersatz zusteht, ist noch unklar - sie kann nun aber voraussichtlich leichter an Informationen kommen.
Die Klägerin fordert Auskunft unter anderem über bekannte Wirkungen und Nebenwirkungen des Impfstoffs sowie Schadenersatz von dem Hersteller Astrazeneca. Sie hatte sich im März 2021 gegen Corona impfen lassen, damals war sie 40 Jahre alt. Drei Tage nach der Impfung hatte sie einen Hörsturz. Seitdem ist sie auf einem Ohr taub.
Das Oberlandesgericht Koblenz wies Aksoys Klage ab. Dabei machte es aber Rechtsfehler, wie der BGH nun feststellte. Mit der Begründung aus Koblenz könne weder ein Anspruch auf Auskunft noch einer auf Schadenersatz verneint werden.