Der TagBundesrat stimmt zu: So sehen die Corona-Regeln im Herbst aus
In Deutschland gelten im Herbst und Winter wieder bestimmte Masken- und Testpflichten gegen Corona. Dies sehen neue Regeln zum Umgang mit der Pandemie vor, die der Bundesrat beschlossen hat. Das Gesetz geht auf einen Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und Justizminister Marco Buschmann zurück und war vergangene Woche bereits im Bundestag beschlossen worden. Nun sei das Land "gut vorbereitet", sagte Lauterbach.
Bundesweit vorgeschrieben werden FFP2-Masken in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen.
Auch in Fernzügen gilt weiter eine Maskenpflicht, wobei für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren eine einfache OP-Maske reicht.
In Flugzeugen fällt die Maskenpflicht weg.
In Pflegeheimen und Kliniken muss außerdem vor dem Zutritt ein negativer Test vorgelegt werden.
Möglich wird eine Maskenpflicht in Nahverkehrszügen und -bussen sowie in Innenräumen wie Geschäften, Restaurants und Veranstaltungsräumen. Die Länder können dort ab 1. Oktober Maske vorschreiben, müssen dies aber nicht.
Wer einen negativen Test vorzeigt, ist in der Gastronomie und bei Veranstaltungen zwingend von einer solchen Pflicht auszunehmen.
An Schulen und Kitas sollen Tests vorgeschrieben werden können. Ab Klasse fünf ist eine Maskenpflicht möglich.