Der TagCannabis rauchen - wie, wann und wo lieber nicht?
Die umstrittene Legalisierung von Cannabis in Deutschland gilt seit dem 1. April - mit zahlreichen Vorgaben und Regeln, die jetzt eingehalten und überwacht werden sollen. Das Gesetz legt einen bundesweiten Rahmen dafür fest, wie teuer Verstöße werden können. Doch was heißt das genau für ertappte Kiffer und amtliche Kontrollen vor Ort? Als erstes Bundesland hat Bayern einen Bußgeldkatalog und weitere Vorschriften beschlossen.
Erlaubt sind Besitz und Anbau der Droge für Volljährige zum Eigenkonsum - aber nur in begrenzten Mengen und mit Tabuzonen fürs Kiffen etwa auf Spielplätzen, in Schulen, Kitas und in Sichtweite davon. Wer dagegen fahrlässig oder mit Vorsatz verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Und geahndet werden kann das laut Gesetz mit einer Geldbuße von bis zu 30.000 Euro. Das heißt aber nicht, dass es gleich so teuer wird.
Als untere Grenze sieht das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten einen Mindestbetrag von fünf Euro vor, der mögliche Höchstbetrag einer Geldbuße ergibt sich aus der im Cannabisgesetz vorgesehenen Obergrenze. Innerhalb dieses Rahmens bestimmt dann die zuständige Behörde die im Einzelfall angemessene Geldbuße. Den Ländern stehe es frei, sich mit anderen Ländern zusammenzutun, um ein gemeinsames Vorgehen zu erörtern. In Bayern ist bereits klar, welche Bußgelder für Cannabis-Verstöße drohen - 1000 Euro beispielsweise für das Kiffen in Gegenwart von Kindern. Außerdem verbietet Bayern das Kiffen auf Volksfesten und in Biergärten komplett. Zudem gibt es ein Kiff-Verbot für den Englischen Garten in München und den Hofgarten Bayreuth. In Hessen dagegen wird noch überlegt: Zeitnah einen Bußgeldkatalog mit konkreten Bußgeldern festzulegen werde "angestrebt".