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Der TagCum-Ex-Räuber dürfen dank neuem Gesetz Geld behalten

16.07.2020, 15:19 Uhr

Nach Recherchen von "WDR" und "Süddeutscher Zeitung" könnte eine kürzlich verabschiedete Gesetzesreform aus dem Bundesfinanzministerium dazu führen, dass die im Cum-Ex-Skandal veruntreuten Milliardengelder nicht mehr zurückgeholt werden könnten. So könnten alle Steuergelder, die von Banken und anderen Beteiligten mithilfe von Cum-Ex-Betrugsmaschen erbeutet wurden, auch nach einer gerichtlichen Verurteilung nicht zurückgefordert werden, wenn die Vorfälle steuerlich bereits verjährt sind. Lediglich für noch nicht verjährte Fälle solle damit eine Fristverlängerung möglich sein. Die mögliche Verjährung war zuvor noch nicht klar geregelt und hochumstritten.

Mit "Cum-Ex"-Deals prellten Investoren und Banken den Staat über Jahre hinweg um Milliarden. Rund um den Dividendenstichtag wurden Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch zwischen mehreren Beteiligten - Banken, Investoren, Fonds - hin- und hergeschoben. Am Ende konnte der Fiskus nicht mehr nachvollziehen, wem die Papiere wann gehörten.

Quelle: ntv.de