Der TagDrogerieunternehmer Müller siegt im Erbstreit mit Adoptivkindern
Der durch die Drogeriekette Müller bekannte Unternehmer Erwin Müller hat den Erbstreit mit seinen drei erwachsenen Adoptivkindern gewonnen. Das Landgericht Ulm wies in einem Zivilprozess die Forderung der Adoptivkinder zurück, einen Vertrag zum Pflichtteilverzicht für nichtig zu erklären. In der Streitsache ging es um sehr viel Geld - das Landgericht setzte den Streitwert mit 30 Millionen Euro an, das ist der gesetzliche Höchstwert.
Der 91 Jahre alte Erwin Müller hatte zusammen mit seiner Frau im Jahr 2015 drei Bekannte als Erwachsene adoptiert. Im Zusammenhang mit dem Adoptionsantrag hatten die Kläger durch notariellen Vertrag jeweils auf ihren Pflichtteil verzichtet. Dagegen zogen sie aber später vor Gericht.
Das Landgericht wies die Erklärung der Kläger zurück, dass dieser Verzicht wegen Formverstößen nichtig sei. Auch aus formellen Gründen sei er nicht nichtig, urteilte das Landgericht. Es konnte zudem auch keine Sittenwidrigkeit des Pflichtteilverzichts erkennen.