Der TagE-Rezepte sind beliebt: Apotheker beklagen jedoch zu spät übermittelte Daten

Ich selbst hatte neulich eine kleine, aber schmerzhafte Angelegenheit mit meiner Hausärztin und meiner Apothekerin zu "klären": ein Gerstenkorn. Erst auf einem, dann auch noch auf beiden Augenlidern. Da ich mit zugeschwollenen und tränenden Augen nicht Auto fahren konnte, war mir ein Praxisbesuch nicht möglich. Und nun? Freue ich mich sehr, dass es Telemedizin gibt und seit dem 1. Januar 2024 auch E-Rezepte Pflicht sind. Denn mit meiner Ärztin konnte ich das Problem virtuell ganz schnell abklären lassen und konnte dann wenige Meter zu Fuß zu meiner Apotheke gehen und das Rezept einlösen. Denn das wurde elektronisch auf meiner Gesundheitskarte gespeichert. Kein Autoverkehr, keine Zettelwirtschaft, kein Rumhocken im Wartezimmer - und das alles habe ich so in weniger als einer Stunde geschafft. Das wäre vorher unmöglich gewesen. Das größte Problem, das eine von der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände in Auftrag gegebene Umfrage beschreibt, kann ich nicht nachvollziehen: Demnach gaben von 1057 Inhaberinnen und Inhabern 728 an, dass die größte Schwierigkeit darin liege, dass der Patient oder die Patientin schon vor einem steht, aber das Rezept noch nicht vorliegt. Hintergrund sei, dass viele Praxen noch mit einer "Stapelsignatur" arbeiteten, bei der E-Rezepte erst später und gebündelt für die Abgabe in der Apotheke freigegeben werden. Der Verband forderte die Politik zum Gegensteuern auf. Habe ich vielleicht nur Glück gehabt bei dem einen Mal? Wie sind da Ihre Erfahrungen (als Ärztin, Apotheker, Patientin)? Schreiben Sie mir gern eine Mail an: johanna.ohlau@ntv.de
Kleine Service-Info noch: Anstelle der rosa Zettel können Rezepte nun über drei Wege eingelöst werden: Indem man die elektronische Gesundheitskarte der Krankenkasse in der Apotheke in ein Gerät steckt, über eine spezielle E-Rezept-App oder mit einem ausgedruckten QR-Code auf Papier.