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Der TagEU-Verbot für Elfenbeinhandel tritt in Kraft - mit Ausnahmen

11.01.2022, 08:04 Uhr
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Der Handel mit Elfenbein ist seit mehr als drei Jahrzehnten verboten - allerdings gibt es einige Schlupflöcher. (Foto: picture alliance / Jürgen Schwenkenbecher)

Wilderer töten nach Angaben der Europäischen Kommission schätzungsweise 20.000 bis 30.000 Afrikanische Elefanten im Jahr, um ihre Stoßzähne zu Geld zu machen. Der Elfenbeinhandel ist eigentlich seit 1989 über das Washingtoner Artenschutzabkommen Cites verboten, aber es ließ zahlreiche Schlupflöcher, um mit Elfenbein dennoch gute Geschäfte zu machen. Ein umfassendes Verbot der Europäischen Union (EU), das heute in Kraft tritt, soll einige davon schließen: Das Gesetzespaket schränkt Importe, Exporte und EU-internen Handel mit dem "weißen Gold" sehr stark ein.

Das Gesetz sieht dennoch ein paar Ausnahmen vor, so darf etwa rohes Elfenbein nur für Reparaturen antiker Artefakte gehandelt werden. Verarbeitetes Elfenbein darf nur noch gehandelt werden, wenn die Objekte von vor 1947 stammen und ein entsprechendes Zertifikat besitzen. Für Musikinstrumente gilt das Jahr 1975 als Grenze. Teilweise dürfen die Objekte und Instrumente jedoch nur an Museen verkauft werden.

Quelle: ntv.de