Pauschalreisen selbst buchenEU will Urlaubern mehr Rechte geben
Sogenannte Pauschalurlauber können sich künftig auf einheitlichere europäische Regeln verlassen. So soll ein ähnliches Schutzniveau gelten, egal ob Verbraucher ihre Reise als Komplettangebot im Reisebüro kaufen oder ob sie die Bestandteile einzeln im Internet buchen.
Im Grund führt die EU eine neue Definition von Pauschalreisen ein, um die geltenden Regeln auch für Billigflüge und Internet-Buchungen anwendbar zu machen.
Abgedeckt sind nun auch Urlaube, bei denen Kunden Flug, Hotel oder Auto einzeln buchen. Dies gilt aber nur für bestimmte Reisen wie etwa sogenannte "click-through"-Angebote - hier bucht man zum Beispiel Hotel oder Mietwagen über die Website des Fluganbieters.
Verbraucher erhalten mehr Rechte, falls etwa im Nachhinein der Preis um mehr als 8 Prozent steigt. Wenn der Veranstalter insolvent wird oder Naturkatastrophen oder andere schwere Zwischenfälle die Rückreise verzögern, muss der Organisator bis zu drei Übernachtungen übernehmen.
Für deutsche Urlauber ist das Ganze nicht unbedingt eine Verbesserung: Sie können derzeit schon bei Preiserhöhungen von mehr als fünf Prozent die Buchung stornieren. Die EU muss die Reform noch offiziell verabschieden.