Der TagEigentümer dreht Mietern Gas ab und scheitert vor Gericht
Ein Frankfurter Wohnungseigentümer darf seinen Mietern nicht das Gas und somit auch das Warmwasser abstellen. Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat einen Eilantrag des Mannes abgelehnt: Die Versorgung mit Warmwasser gehöre zu den Mindeststandards für menschenwürdiges Wohnen.
Ende Juni hatte er das Gas abgedreht und das mit Gasknappheit und gestiegenen Gaspreisen begründet. Dem Gericht zufolge gab er an, er habe die Mieter vor steigenden Kosten schützen wollen. Er halte es für zumutbar, dass die Mieter das Wasser in der Küche warm machen, geheizt werden könne mit Elektroheizlüftern. Die "Hessenschau" berichtet, der Mann habe vermutet, dass die Energiekosten für seine Mieter unbezahlbar werden.
Eine ältere, pflegebedürftige Bewohnerin wandte sich an die Stadt Frankfurt, die den Vermieter aufforderte, die Versorgung mit Warmwasser binnen einer Woche wieder herzustellen. Gegen diese Verfügung ging der Vermieter vor, konnte sich aber nicht vor dem Verwaltungsgericht durchsetzen.
Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde eingelegt werden.