Der TagEilanträge abgelehnt: Bremer können AfD nicht wählen
Die zerstrittene AfD in Bremen ist auch beim Verfassungsgericht des Landes mit Anträgen auf eine nachträgliche Zulassung zur Bürgerschaftswahl am 14. Mai gescheitert. Der Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen lehnte drei Eilanträge von zwei konkurrierenden AfD-Landesvorständen ab. Die zwei Vorstände hatten je eigene Kandidatenlisten aufgestellt. Angesichts der unklaren Lage, wer die Partei vertritt, ließ der Landeswahlausschuss aber keine von ihnen zu.
Mit den Anträgen vor mehreren Gerichten wollten die AfD-Lager erzwingen, dass sie doch noch nachträglich auf den Wahlzettel kommen. Diese Anträge bedeuteten eine Wahlprüfung vor der eigentlichen Wahl und seien deshalb unzulässig, befand der Staatsgerichtshof einstimmig. Das gesetzliche Verfahren sei, eine Wahl im Nachhinein anzufechten. Dabei ließ das Gericht offen, ob nicht eine Partei in dieser Lage Anspruch auf Rechtsschutz haben könnte.