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Der TagErzieherin erkrankt an Erschöpfungssyndrom - Gericht spricht ihr Entschädigung zu

17.12.2025, 15:00 Uhr

Wer durch eine beruflich bedingte Virusinfektion ein Chronisches Fatigue-Syndrom (CFS) entwickelt, kann Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung haben. Das hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg am 27. November in einem Einzelfall entschieden, wie jetzt bekannt wurde. Geklagt hatte eine Erzieherin, die an einer Grundschule im Berliner Umland tätig war, wie das Gericht in einer Mitteilung erklärt.

2012 habe sie sich am Arbeitsplatz bei Schülern mit Ringelröteln angesteckt. Nach der Infektion erkrankte sie an CFS und litt den Angaben zufolge an einer starken körperlichen und geistigen Erschöpfung. Die Berufsgenossenschaft lehnte es aber ab, die Symptome auf die Ringelröteln zurückzuführen und die Frau zu entschädigen. Das Urteil des Landessozialgericht Berlin-Brandenburg bestätigt Teile des Urteils nun und stellt erneut fest, dass das CFS eine Folge der Virusinfektion ist. Außerdem wird die Berufsgenossenschaft zur Zahlung einer Rente wegen einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 40 Prozent verurteilt.

Quelle: ntv.de