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Der TagEuGH: Ermittler dürfen auch bei Diebstahl an Handydaten
02.10.2018, 13:57 Uhr
Auch bei weniger schweren Straftaten wie Taschendiebstahl dürfen Behörden laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in bestimmten Fällen auf persönliche Handydaten zugreifen - sofern das nicht zu einer starken Beeinträchtigung des Privatlebens der Betroffenen führt. Das entschieden die Richter in Luxemburg.
Hintergrund ist der Raub einer Brieftasche in Spanien. Um den Dieb zu ermitteln, hatte die Polizei dort den Zugang zu den Identifikationsdaten jener Menschen beantragt, die in den zwölf Tagen nach dem Raub mit dem gestohlenen Handy angerufen worden waren.