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Der TagEuGH macht Bahn strengere Auflagen für Bahncard-Verkäufe

12.03.2020, 11:05 Uhr

Die Deutsche Bahn muss ihre Kunden nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs beim Online-Kauf einer Bahncard besser über ihre Rechte informieren. Unternehmen müssten Verbraucher darüber in Kenntnis setzen, dass es bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen ein zweiwöchiges Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen gebe, urteilten die Luxemburger Richter. Der Online-Kauf einer Bahncard falle unter die entsprechende EU-Richtlinie.

Hintergrund ist eine Klage der Berliner Verbraucherzentrale gegen die Deutsche Bahn. Die Verbraucherschützer sind der Ansicht, dass die Kunden beim Internet-Kauf von Bahncard 25 und 50 über das Widerrufsrecht informiert werden müssten. Zudem müsse ein Muster des Widerrufsformulars zur Verfügung gestellt werden.

Im konkreten Rechtsstreit zwischen Verbraucherschützern und Deutscher Bahn muss nun das Frankfurter Gericht entscheiden. Zur Frage des Widerrufformulars äußerten sich die Luxemburger Richter nicht.