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Der TagEuGH stärkt Fluggastrechte bei späten Umsteigeflügen
07.03.2018, 11:02 Uhr
Urlauber können aufatmen: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte von Fluggästen gestärkt, die Flugverspätungen bei Umsteigeflügen innerhalb der EU mit verschiedenen Airlines erleiden mussten. Die Kunden können Ausgleichszahlungen wegen Flugverspätung wahlweise an ihrem Abflugs- oder Ankunftsort geltend machen, wenn die Fluggesellschaft, die die Verspätung verursachte, ihren Sitz in der EU hat, entschied der EuGH.