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Der TagFalschparker wehrt sich gegen überhöhte Abschleppkosten
10.02.2026, 16:38 Uhr
Wenn die Stadt Dortmund ein falsch parkendes Auto abschleppt, darf die Behörde dafür vom Halter die Zahlung der Kosten verlangen - aber keine Extragebühr für die Erstellung des Kostenbescheids, urteilt das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Dienstag. Demnach muss der Autofahrer nur eine Gebühr von 30 Euro zahlen sowie die Abschleppkosten. Die Stadt forderte zuvor mit Mahngebühren 139 Euro plus Kosten für den Abschleppwagen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster kann Berufung beantragt werden.