Der TagFotos dürfen Nazi-Aufnäher auf Polizeiuniform zeigen

Ein Bundespolizist, der beim Einsatz während eines Neonazifestivals umstrittene Aufnäher auf der Uniform trug, muss eine Berichterstattung darüber mit Foto dulden. Es handle sich um ein Bild der Zeitgeschichte, erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Die Berichte seien von "erheblichem Informationswert", denn die Frage der Neutralität von Polizeibeamten sei von großem gesellschaftlichem Interesse. (Az. VI ZR 1319/20)
Der Polizist unterstützte im Juni 2019 die sächsische Polizei im Einsatz bei einer Protestveranstaltung gegen ein gleichzeitig stattfindendes Neonazifestival in Ostritz. Dieses wird als "Schild und Schwert"-Festival bezeichnet. Die Abzeichen, die der Polizist an seiner Uniform trug, zeigten ebenfalls ein Schwert und ein Schild mit rotem Kreuz, dazu den lateinischen Spruch "Recte faciendo neminem timeas" (Tue Recht und scheue niemand). Auf dem anderen Abzeichen war der griechische Satz "Molon Labe" zu lesen, der übersetzt bedeutet: "Komm und hole sie dir". Der den Spartanern zugeordnete Spruch wird in der rechten Szene genutzt.