Der TagFührerschein soll günstiger werden - Fahrstunde mit Verwandten?
Als ich von einem Freund hörte, was er gerade für seinen Führerschein bezahlen muss, musste ich nochmal nachfragen. Der Unterschied zum Preis für meinen eigenen Führerschein liegt bei rund 2000 Euro. Nun braucht mein Bekannter nicht zig Fahrstunden mehr als ich oder ist mehrfach durchgefallen - in Deutschland am Steuer sitzen zu dürfen, ist inzwischen eine (zu) teure Angelegenheit. Das hat sich auch bis nach Berlin herumgesprochen und Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder von der CDU bastelt gerade an einer Reform der Fahrschulausbildung. Diese soll nach bisherigem Stand Fahrschülerinnen und Fahrschülern, aber auch den Fahrschulen "mehr Freiheiten" gewähren.
Zum einen soll die Pflicht für den Präsenzunterricht in Fahrschulen wegfallen und die Fahrschülerinnen und -schüler sich das Wissen selbst online aneignen. Wer sich gut vorbereitet fühlt, soll sich dann einfach für die Prüfung anmelden können.
Auch die Theorie-Prüfung soll verändert werden: Die Prüfungsfragen - derzeit 1169 - sollen um knapp ein Drittel auf rund 840 reduziert werden. Das Bewertungssystem soll zudem vereinfacht werden: Jede Frage erhält nur noch einen Punkt, sicherheitsrelevante Fragen dürfen aber nicht falsch beantwortet werden.
Die verpflichtenden Sonderfahrten sollen von bisher zwölf auf drei reduziert werden - je eine Nacht-, Autobahn- und Überland. Wer auch einen Schaltwagen fahren will, muss statt bislang zehn nur noch sieben Fahrstunden in einem Auto mit Gangschaltung absolvieren.
Mehr Preis-Transparenz: Bisher müssen die Fahrschulen ihre Preise nur vor Ort aushängen. Zukünftig sollen sie die Preise an eine zentrale Datenbank melden - von dort können Vergleichsportale sie abrufen und aufbereiten, sodass Verbraucherinnen und Verbraucher die Preise vergleichen können. Ähnliches soll für die Bestehensquoten gelten.
Die größte Neuerung sollen die Bundesländer erst einmal austesten: die Laienausbildung. Wie bereits in den USA oder in Österreich sollen Übungsfahrten in Begleitung "einer nahestehenden Person" in einem gekennzeichneten Auto gemacht werden dürfen - also mit Eltern oder Großeltern. Voraussetzungen sind für den Schüler oder Schülerin: die bestandene Theorie-Prüfung und sechs praktische Fahrstunden. Für die Begleitung gilt: mindestens seit sieben Jahren den Führerschein.
Über das Eckpunktepapier beraten die Verkehrsministerinnen und -minister bei der nächsten Konferenz im März. Was halten Sie von den Reformvorschlägen?