Der TagGastronomin muss 600.000 Euro Corona-Hilfen zurückzahlen
Eine Unternehmerin aus Hessen muss wegen zu hoher Einnahmen während der Pandemie ihre erhaltenen Corona-Notfallhilfen zurückzahlen. Das entschied das Verwaltungsgericht Gießen.
Nach Gerichtsangaben betrieb die Klägerin während einer Hochphase der Coronapandemie mehrere Restaurants einer Fastfood-Kette. Im Rahmen der sogenannten November- und Dezemberhilfen im Krisenwinter 2020/2021 erhielt sie rund 600.000 Euro.
Bei einer Schlussabrechnung stellte das Regierungspräsidium fest, dass die Unternehmerin unter Einbeziehung der Wirtschaftshilfen im fraglichen Zeitraum letztlich besser abschnitt als in den Vergleichsmonaten des Vorkrisenjahrs 2019.
Die Behörde forderte daher unter Verweis auf die Richtlinien nahezu die gesamte Fördersumme zurück, woraufhin die Firmenbetreiber klagte. Doch ihre Argumente wies das Gericht nun zurück.