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Der TagGegen die Wegwerf-Mentalität: EU-Parlament stimmt für das "Recht auf Reparatur"

23.04.2024, 14:36 Uhr
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Wenn ein Teil im E-Gerät den Geist aufgibt, ist das bislang meistens das Todesurteil. (Foto: picture alliance / Winfried Rothermel)

Die Waschmaschine will nicht mehr, der Kühlschrank hat das Kühlen aufgegeben oder der Staubsauger geht plötzlich nicht mehr an - E-Geräte haben schnell mal einen Defekt, und was passiert dann häufig? Obwohl das Problem durchaus leicht zu beheben sein könnte, landen die kaputten Geräte auf dem Schrott. Die Reparatur ist meistens zu teuer im Vergleich zu einer Neuanschaffung oder es gibt niemanden, der oder die das macht. Dies sorgt für unnötig viel Müll, und dem will die EU einen Riegel vorschieben. Eine große Mehrheit der Europaabgeordneten hat gerade in Straßburg für das sogenannte Recht auf Reparatur gestimmt. Die Liste an Produkten, die vom "Recht auf Reparatur" erfasst sind, kann von der EU-Kommission erweitert werden. Künftig sollen sich Verbraucherinnen und Verbraucher für die Beseitigung von Mängeln direkt an die Hersteller wenden können. Auch nach Ablauf der gesetzlichen Garantie haben Verbraucherinnen und Verbraucher den Regeln zufolge das Recht, gängige Haushaltsprodukte reparieren zu lassen, solange sie nach EU-Recht als technisch reparierbar gelten.

Und nun lasse ich den Staubsauger reparieren und dann ist er gleich wieder kaputt? Auch da hat sich die EU etwas einfallen lassen: Nach einer Reparatur müssen die Hersteller eine neue Gewährleistung von einem Jahr auf das Produkt geben. Die EU will zudem unabhängige Werkstätten stärken: Die Hoffnung ist, dass diese bessere Angebote für die Reparatur machen können, sobald sie mehr Informationen zu den Produkten und sinnvolle Preise für Ersatzteile erhalten. Nun müssen die EU-Staaten noch zustimmen, aber das soll Berichten zufolge eher eine Formsache sein.

Quelle: ntv.de