Der TagGeldstrafen für zwei Ärzte wegen Tods von Neunjährigem nach Operation
2007 stirbt ein neunjähriger Junge nach einer Routineoperation in der Praxis zweier Hals-Nasen-Ohrenärzte. Die Operation selbst, die unter Vollnarkose durchgeführt wird, verläuft ohne Komplikationen. Doch der Junge wird in der Aufwachphase nicht ausreichend überwacht. Es kommt zu einer zunächst unbemerkten Nachblutung, an deren Folgen er Tage später stirbt.
16 Jahre später verurteilt das Landgericht der Hansestadt die Ärzte zu Geldstrafen. Den heute 65-jährigen Operateur spricht das Gericht der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig. Er bekam eine Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen zu 440 Euro.
Der 69-jährige damalige Praxismitinhaber wurde wegen Beihilfe zur Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen zu einer Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu 70 Euro verurteilt. Zahlen müssen die beiden Mediziner die Strafen aber nicht - dem Sprecher zufolge gelten sie aufgrund der langen Verfahrensdauer als bereits vollstreckt.