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Der TagGericht: AfD muss Daten zu Facebook-Werbung offenlegen

11.03.2026, 19:03 Uhr

Schlappe für die AfD vor Gericht: Die Partei muss der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit Auskunft über ihre Werbeauftritte in sozialen Medien im Bundestagswahlkampf 2021 geben. Das hat das Verwaltungsgericht der Hauptstadt entschieden und eine Klage der Partei abgewiesen. Die Behörde habe zu Recht von der AfD Angaben dazu verlangt, in welcher Form Anzeigen in sozialen Medien geschaltet worden seien, entschieden die Richter. Die Partei sei nach der europäischen Datenschutz-Grundverordnung verpflichtet, solche Auskünfte zu erteilen. Zur Aufklärung der Datenverarbeitung beim sogenannten political targeting - der datengetriebenen, individualisierten Ansprache von Wählerinnen und Wählern in den sozialen Medien – seien umfassende Informationen erforderlich, so das Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

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Die Berliner Datenschutz-Beauftragte hat vor Gericht Recht bekommen. (Foto: picture alliance/dpa)

Quelle: ntv.de