Der Tag

Der TagGericht: Facebook darf Nutzern Pseudonyme verbieten

03.03.2016, 17:08 Uhr

Facebook darf von Nutzern in Deutschland weiterhin verlangen, sich mit ihren echten Namen anzumelden. Das Verwaltungsgericht in Hamburg gab einem Eilantrag des Online-Netzwerks statt und stoppte damit eine Datenschützer-Anordnung, die eine Nutzung auch unter Pseudonym vorschrieb.

  • Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hatte sich auf das deutsche Telemediengesetz berufen. Das Verwaltungsgericht entschied jedoch, das deutsche Recht gelte in diesem Fall nicht. Es sei das Recht desjenigen EU-Landes anzuwenden, "mit dem die streitige Datenverarbeitung am engsten verbunden sei" - im Falle von Facebook also Irland.

  • Die deutsche Niederlassung sei überwiegend nur im Bereich der Werbung tätig, erklärte das Gericht. Eine Beschwerde gegen die Entscheidung kann beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht aber noch eingelegt werden.

Quelle: ntv.de