Der TagGericht: Facebook darf Nutzern Pseudonyme verbieten
Facebook darf von Nutzern in Deutschland weiterhin verlangen, sich mit ihren echten Namen anzumelden. Das Verwaltungsgericht in Hamburg gab einem Eilantrag des Online-Netzwerks statt und stoppte damit eine Datenschützer-Anordnung, die eine Nutzung auch unter Pseudonym vorschrieb.
Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hatte sich auf das deutsche Telemediengesetz berufen. Das Verwaltungsgericht entschied jedoch, das deutsche Recht gelte in diesem Fall nicht. Es sei das Recht desjenigen EU-Landes anzuwenden, "mit dem die streitige Datenverarbeitung am engsten verbunden sei" - im Falle von Facebook also Irland.
Die deutsche Niederlassung sei überwiegend nur im Bereich der Werbung tätig, erklärte das Gericht. Eine Beschwerde gegen die Entscheidung kann beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht aber noch eingelegt werden.