Der TagGericht: Innenministerium muss Tweet zur AfD löschen
Das Bundesinnenministerium hat einen Tweet zur AfD löschen müssen, bei dem es um eine mögliche Einstufung der Partei als Rechtsextremismus-Verdachtsfall ging. Das Verwaltungsgericht Berlin gab einem entsprechenden Eilantrag der Partei teilweise statt.
Nach Medienberichten, wonach der Verfassungsschutz die AfD in einem Gutachten als Verdachtsfall einstuft, schrieb ein Sprecher des Ministeriums am 28. Januar bei Twitter: "BM #Seehofer zum Stand des #BfV-Gutachtens zur #AfD: Meine Mitarbeiter prüfen das Gutachten gemeinsam mit dem @BfV Bund in juristischer Hinsicht. Da ist besondere Sorgfalt angesagt. Es gibt keine politischen Vorgaben. Ich möchte aber in überschaubarer Zeit Klarheit haben".
Das Verwaltungsgericht sah darin einen unzulässigen Eingriff in die vom Grundgesetz geschützte Parteienfreiheit. Auch wenn der Begriff in dem Tweet nicht vorkommt, habe das Ministerium "bei objektivem Verständnis" geäußert, dass es sich bei der AfD um einen Prüffall des Verfassungsschutzes handele. Hierdurch werde die Chancengleichheit im politischen Wettbewerb erheblich geschmälert. Dabei sei unerheblich, dass das Ergebnis der Prüfung tatsächlich noch gar nicht feststehe.