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Der TagGericht: Kein grundsätzlicher Anspruch auf Internet im Knast

12.07.2022, 19:40 Uhr

Was würden Sie im Gefängnis am meisten vermissen? Keine Spaziergänge in der Natur? Nicht selber kochen zu können? Privatsphäre? Einem Strafgefangenen in einer Justizvollzugsanstalt Freiburg fehlt in seiner Zelle offenbar das Internet. Der Mann versuchte vor Gericht, seinen Wunsch durchzusetzen. Doch das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied nach Mitteilung von heute: Strafgefangene haben keinen grundsätzlichen Anspruch auf einen Internetzugang. Die Entscheidung erfolgte demnach bereits Ende April. Die Anstalt hatte den Antrag des Inhaftierten abgelehnt, ihm den Besitz eines Tablets mit Internetzugang zu gestatten oder Onlinezugang "über eine sichere vertrauenswürdige Quelle" zu gewähren.

Der baden-württembergische Landesgesetzgeber habe nur den Zugang zu Hörfunk und Fernsehen sowie Zeitungen und Zeitschriften für Gefangene geregelt, begründete das Gericht seine Entscheidung. Einen Zugang zum Internet habe er jedoch nicht vorgesehen. Ein genereller Anspruch ergebe sich zudem auch nicht aus übergeordnetem Recht, etwa der im Grundgesetz und der Europäischen Menschenrechtskonvention verbürgten Informationsfreiheit. Als erstes Bundesland hatte im Dezember Berlin verkündet, mit dem Projekt "Resozialisierung durch Digitalisierung" allen Gefangenen und Verwahrten einen Internetzugang ermöglichen zu wollen.

Quelle: ntv.de