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Der TagGericht: Mediziner darf sich nicht "Facharzt für Raumfahrtmedizin" nennen

02.08.2021, 10:23 Uhr

Ein Mediziner aus Rheinland-Pfalz hat sich als Facharzt für Akupunktur, Hypnose, Sexualmedizin und Raumfahrttechnik ausgegeben und per E-Mail für entsprechende Behandlungen geworben.

Doch das ist unzulässig, erklärte nun das Landgericht Koblenz. Der Arzt dürfe keine Fernbehandlung bewerben und sich nicht als Facharzt für nicht anerkannte Gebiete bezeichnen.

Eine Facharztbezeichnung setze "den erfolgreichen Abschluss einer Weiterbildung in einer zugelassenen Weiterbildungsstätte sowie Anerkennung durch die jeweils zuständige Bezirksärztekammer" voraus, erklärte das Gericht. Die strittigen Bezeichnungen gehörten aber nicht zu den anerkennungsfähigen Gebieten.

Zudem sei Werbung für eine Fernbehandlung nicht erlaubt, es sei denn, dass ein persönlicher Kontakt "nach allgemein anerkannten fachlichen Standards" nicht notwendig sei.

Quelle: ntv.de