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Der TagGericht: Rauswurf von AfD-Mieter war rechtens

06.11.2017, 18:30 Uhr

Im Normalfall muss ein Interessent, wenn er eine Wohnung anmieten will, seine politische Gesinnung nicht mitteilen - nun hat das Amtsgericht Göttingen im Fall einer Räumungsklage gegen ein AfD-Mitglied allerdings der Vermieterin Recht gegeben. Indem der Mann verschwiegen habe, dass er bei der AfD und damit ein "Anziehungspunkt für linksgerichtete Gewalt" ist, habe er eine arglistige Täuschung begangen, heißt es in der Begründung.

Der AfD-Anhänger war im Sommer in seine Wohnung gezogen, woraufhin es mehrmals zu politisch motivierten Sachbeschädigungen und Brandstiftungen kam. Auch an seinen früheren Wohnorten habe es ähnliche Vorfälle gegeben. Dem Gericht zufolge muss ein Vermieter deshalb darüber aufgeklärt werden, wenn ein potenzieller Mieter Ziel extremistischer Gewalt ist.