Der TagGericht: Xavier Naidoo darf als Antisemit bezeichnet werden
Der umstrittene Popsänger Xavier Naidoo darf als Antisemit bezeichnet werden. Das Bundesverfassungsgericht hat heute eine Unterlassungsklage aufgehoben. Naidoo ist in einem wissenschaftlichen Vortrag zum Thema "Reichsbürger" als Antisemit bezeichnet worden. Der Sänger hatte daraufhin gegen eine Referentin der Amadeu Antonio Stiftung geklagt. Zunächst hatte er vor dem Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg recht bekommen, aber das Bundesverfassungsgericht hat das Urteil nun aufgehoben. Die Gerichte, die Naidoos Klage stattgegeben hatten, hätten "die Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit im öffentlichen Meinungskampf" verkannt, heißt es. Die Referentin bezog sich bei ihrer Aussage unter anderem auf verschiedene Liedtexte und Äußerungen.
Naidoo verbreitet schon länger Verschwörungstheorien, volksverhetzende Inhalte und trat mit Reichsbürgern auf. Immer wieder wurde in unterschiedlichen Städten über ein Auftrittsverbot diskutiert.