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Der TagGericht bestätigt Fraktionsausschluss von Sayn-Wittgenstein

29.08.2019, 14:43 Uhr

Der Ausschluss von Doris von Sayn-Wittgenstein aus der AfD-Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag ist rechtens. Das hat das Landesverfassungsgericht einstimmig entschieden.

  • Sayn-Wittgenstein sei nicht in ihren Abgeordnetenrechten verletzt worden, das Verfahren halte der verfassungsrechtlichen Überprüfung stand, heißt es.

  • Die 64-Jährige hatte 2014 für einen Verein geworben, der seit 2015 auf der Unvereinbarkeitsliste der AfD steht und als rechtsextremistisch gilt.

  • Dies wurde in einem Presseartikel am 28. November 2018 öffentlich bekannt. Wenig später wurde Sayn-Wittgenstein aus ihrer Fraktion ausgeschlossen.