Der TagGericht spricht Pflegerin nachträglich 38.709 Euro zu
Einer Bulgarin, die eine über 90-jährige Frau rund um die Uhr betreute, steht hierfür auch rund um die Uhr der Mindestlohn zu. Das entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg am Montag. Lediglich einzelne Stunden, in denen die Seniorin Besuch hatte, nahmen die Berliner Richter davon aus. Die klagende Sozialassistentin aus Bulgarien hatte einen Arbeitsvertrag über 30 Wochenstunden und erhielt monatlich rund 1560 Euro. Arbeitgeber war ein bulgarisches Unternehmen, das mit einer deutschen Vermittlungsagentur kooperierte.
Diese warb mit einer "24-Stunden-Pflege zu Hause". In ihrem Vertrag mit der Pflegebedürftigen hatte sich die Agentur zu einer umfassenden Betreuung einschließlich des kompletten Haushalts verpflichtet. 2015 betreute die Bulgarin eine schon damals über 90-jährige Frau in einer Seniorenwohnanlage in Berlin. Mit ihrer Klage macht sie geltend, sie habe faktisch rund um die Uhr gearbeitet oder nachts Bereitschaft geleistet. Daher verlangt sie den Mindestlohn für 24 Stunden täglich, insgesamt 42.636 Euro für sieben Monate. Von ihrem Arbeitgeber bekam sie 6680 Euro. Das Landesarbeitsgericht sprach der Bulgarin nach dem Abzug einiger Stunden insgesamt 38.709 Euro zu.