Der TagGericht zu Hausparty-Einsatz: Polizei durfte Mann nicht in Gewahrsam nehmen
Wer nicht ganz abgelegen oder in einer Höhle wohnt, hat sicherlich schon mal unfreiwillig nachts - zumindest akustisch - an den Feierlichkeiten der Nachbarn teilgenommen. Wenn das Gespräch nichts bringt, rufen geplagte Anwohnende meist irgendwann die Polizei. So war es auch in Essen im August 2022, aber die Eskalation war wohl am Ende nicht (mehr) auf Seiten der Feiernden, sondern auf Seiten der Polizei: Ein partywütiges Pärchen ließ sich auch von den Partycrashern in Uniform zunächst nicht beeindrucken und feierte lautstark weiter. Als die Polizei dann ein zweites Mal anrückte, zogen sie nicht nur die Musikbox ein, sondern führten auch den betrunkenen Gastgeber ab. Erst am Morgen kam der Mann wieder frei und da ist die Polizei aus Sicht des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen wohl etwas über das Ziel hinausgeschossen. Es erklärte die Maßnahme für rechtswidrig. Die Polizei habe nicht nachvollziehbar dargelegt, warum nicht die Beschlagnahme der Musikbox als milderes Mittel zur Beendigung der nächtlichen Ruhestörung ausgereicht hätte. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Das Land kann beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster die Zulassung der Berufung beantragen.