Der TagGesetzentwurf: Bald kein Geld mehr für Kirchen vom Bund?
Linke, FDP und Grüne haben einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der sogenannten Staatsleistungen an die beiden großen christlichen Kirchen vorgestellt. Dabei handelt es sich um jährliche Zahlungen der Länder an die katholische und evangelische Kirche. Der Entwurf sieht vor, dass die Zahlungen eingestellt werden, die Länder aber eine Ablösesumme zahlen müssen. Damit soll die weltanschauliche Neutralität des Staates sichergestellt werden, sagte der FDP-Abgeordnete Stefan Ruppert. "Der Fall, dass jemand nicht Mitglied einer Kirche ist, aber durch sein Steuergeld diese Kirchen mitfinanziert, der ist natürlich auf Dauer nicht mehr zu vermitteln."
Alle Bundesländer mit Ausnahme Bremens und Hamburgs zahlen Staatsleistungen. Auslöser waren die Enteignungen deutscher Kirchen und Klöster Anfang des 19. Jahrhunderts im Rahmen der Säkularisierung. Zum Ausgleich sprang der Staat ein. Die Weimarer Verfassung sah vor, diese regelmäßigen Zahlungen durch eine einmalige angemessene Entschädigung abzulösen. Diese Regelung wurde in das Grundgesetz übernommen.
Bislang wird aber noch jährlich gezahlt - im Jahr 2019 waren es nach Berechnungen des kirchenkritischen Verbands Humanistische Union rund 538 Millionen Euro für beide Kirchen zusammen. Zwischen 1949 und 2019 zahlte der Staat laut "Frankfurter Allgemeiner Zeitung" (FAZ) fast 18,5 Milliarden Euro an die Kirchen. Die Kosten für die nun vorgesehene Ablösung sollen die Länder tragen.