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Der TagHitlergruß gezeigt: Verfahren gegen Polizisten und Soldaten eingestellt

18.09.2023, 17:05 Uhr

Kleiner Rückblick auf "eure Hoheit", Heinrich Prinz Reuß: Der Adlige und mutmaßliche "Reichsbürger" wollte ja sowas wie eine Neuauflage eines Deutschen Reichs - mit ihm an der Spitze. Das ist ja bekanntlich Ende 2022 nicht mit seiner feierlichen Krönung, sondern mit Knast geendet, also vorerst mit Untersuchungshaft. Nun hat sich der Adelstitelträger diese Spinnerei ja nicht alleine ausgedacht, sondern hatte Unterstützer. Einer davon ist wohl nicht nur Adelsfan, sondern wohl auch von einem ganz speziellen Reich, dem Dritten Reich. Bei einer "Querdenker"-Demonstration in Dresden zeigte der 60 Jahre alte Polizist und mutmaßliche "Reichsbürger" aus Niedersachsen nämlich ganz ungeniert seine Gesinnung mit einem Hitlergruß. Dieser ist in Deutschland verboten und der Mann wurde zu 5000 Euro Strafe verurteilt, weil nun mal das Verwenden verfassungsfeindlicher Symbolik ganz und gar kein Kavalliersdelikt ist. So mag man meinen, aber unser Rechtsstaat nimmt da manchmal etwas seltsam anmutende Wege: Der Polizist muss die Strafe nicht zahlen, das Verfahren gegen ihn wird eingestellt. Das hat das Landgericht Dresden heute entschieden. Die Begründung: Angesichts der auf ihn zukommenden Verurteilung wegen Verschwörung zum politischen Umsturz falle die Strafe nicht besonders ins Gewicht.

Es wird noch absurder: Der 60-Jährige stand nicht allein auf der Bühne, auch ein 58 Jahre alter Berufssoldat aus Nordrhein-Westfalen hatte dort öffentlich den Hitlergruß gezeigt und war dafür verurteilt worden. Doch auch der Dortmunder ging erfolgreich in Berufung gegen das Urteil. Sein Verfahren wird ebenfalls gegen Geldauflage von 800 Euro eingestellt. Zum Fall des nicht vorbestraften Berufssoldaten sagte der Vorsitzende Richter Peter Lames: "Die Schuld wiegt nicht so schwer, dass es einer strafrechtlichen Verurteilung bedarf." Zudem führte er das Opportunitätsprinzip an. Es besagt, dass Behörden eingreifen können, aber nicht müssen und dabei den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wahren müssen. Man hätte es dem Mann also auch einfach durchgehen lassen können? Kein allzu gutes Signal an die Polizisten und die Staatsanwaltschaft, die dafür gesorgt haben, dass der Fall vor Gericht kommt ...

Quelle: ntv.de