Der TagHochzeiten, Todesfälle & Corona - AfD erringt Teilsieg vor Gericht
Die AfD ist mit einem Antrag gegen eine im Jahr 2021 in Sachsen erlassene Corona-Verordnung vor Gericht teilweise erfolgreich gewesen. Der Verfassungsgerichtshof des Freistaats Sachsen entschied in Leipzig, dass insbesondere die im Frühjahr 2021 angeordnete Teilnehmerbegrenzung bei Eheschließungen und Beerdigungen sowie die nächtliche Ausgangssperre verfassungswidrig gewesen seien. Andere Maßnahmen der Landesregierung zum Schutz der Bevölkerung vor dem Coronavirus waren demnach hingegen mit der Landesverfassung vereinbar.
Der Antrag von 38 AfD-Abgeordneten des früheren Sächsischen Landtags in dem Normenkontrollverfahren richtete sich gegen Corona-Schutzverordnungen vom 26. Januar 2021 und 12. Februar 2021. Damit wurden unter anderem Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen, eine nächtliche Ausgangssperre, ein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit und die Schließung verschiedener Einrichtungen wie Gaststätten angeordnet sowie der Teilnehmerkreis von Versammlungen, Eheschließungen und Trauerfeiern beschränkt.