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Der TagHolocaust-Leugnerin scheitert mit Klage in Karlsruhe

03.08.2018, 12:24 Uhr

Seit Mai sitzt Ursula Haverbeck wegen Leugnung des Holocaust in einem Gefängnis in Bielefeld. Nun ist sie mit einer Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gescheitert.

  • Eine Bestrafung wegen Leugnung des nationalsozialistischen Völkermordes sei grundsätzlich mit dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit vereinbar, teilte das Gericht in Karlsruhe mit.

  • Die 89-Jährige hat wiederholt behauptet, dass das Konzentrationslager Auschwitz kein Vernichtungs-, sondern ein Arbeitslager gewesen sei.

  • Die Verfassungsbeschwerde eines anderen Klägers, der wegen Verharmlosung des NS-Völkermordes zu einer Geldstrafe verurteilt worden war, hat dagegen Erfolg.

  • Eine Verurteilung komme nur bei Äußerungen in Betracht, die geeignet seien, den öffentlichen Frieden zu gefährden, hieß es zur Begründung.