Der TagHolocaust-Leugnerin scheitert mit Klage in Karlsruhe
Seit Mai sitzt Ursula Haverbeck wegen Leugnung des Holocaust in einem Gefängnis in Bielefeld. Nun ist sie mit einer Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gescheitert.
Eine Bestrafung wegen Leugnung des nationalsozialistischen Völkermordes sei grundsätzlich mit dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit vereinbar, teilte das Gericht in Karlsruhe mit.
Die 89-Jährige hat wiederholt behauptet, dass das Konzentrationslager Auschwitz kein Vernichtungs-, sondern ein Arbeitslager gewesen sei.
Die Verfassungsbeschwerde eines anderen Klägers, der wegen Verharmlosung des NS-Völkermordes zu einer Geldstrafe verurteilt worden war, hat dagegen Erfolg.
Eine Verurteilung komme nur bei Äußerungen in Betracht, die geeignet seien, den öffentlichen Frieden zu gefährden, hieß es zur Begründung.