Der TagIm Drogenrausch Schwester erstochen: 17-Jähriger in Psychiatrie
Weil er im Drogenrausch seine 14 Jahre alte Schwester erstochen hat, kommt ein 17 Jahre alter Jugendlicher in die Psychiatrie. In einem unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführten Prozess urteilte das Landgericht Nürnberg-Fürth, dass der Heranwachsende wegen einer Depression durch die unbefristete Unterbringung geeigneter in einer Psychiatrie als in einer Erziehungsanstalt zu betreuen sei.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte vor der Attacke am 6. Januar Cannabis und halluzinogene Pilze konsumierte und sich dadurch fahrlässig in einen seine Schuldunfähigkeit bewirkenden Rausch versetzte. Bereits bei Aufnahme der Drogen sei der psychisch kranke Angeklagte nur vermindert schuldfähig gewesen. Im Zustand der Schuldunfähigkeit tötete er mit einem Küchenmesser seine Schwester und verletzte seine zur Hilfe eilende Mutter schwer. Das Gericht sprach den 17-Jährigen wegen fahrlässigen Vollrauschs schuldig. Aufgrund der Schuldunfähigkeit war keine strafrechtliche Verurteilung möglich.