Der TagImplantate aus Billig-Silikon: Opfer gehen wohl leer aus
Mehreren Frauen wurde bei Brust-Operationen statt Implantaten mit medizinischem Silikon nicht zugelassenes Industriesilikon eingesetzt. Während betroffene Frauen in Frankreich entschädigt werden sollen, gehe deutsche Opfer mit fehlerhaften Brustimplantaten der Firma PIP aus Frankreich vermutlich leer aus.
Der zuständige Gutachter des Europäischen Gerichtshofs hält es für zulässig, dass die französische Haftpflichtversicherung für Opfer in Deutschland nicht zahlt. Das vorgelegte Gutachten ist zwar noch kein Urteil, häufig folgen die EU-Richter aber ihren Gutachtern.
Geklagt hat eine deutsche Patientin, der 2006 fehlerhafte Brustimplantate der Firma Poly Implant Prothèse SA, kurz PIP, eingesetzt wurden.
Die Patientin versucht, vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main Schadenersatz von der französischen Haftpflichtversicherung der PIP einzuklagen.
Der Versicherer will nicht zahlen und beruft sich auf eine Gebietsklausel im Vertrag mit dem Hersteller, die den Schutz auf in Frankreich begründete Schäden beschränkt.