Der TagJudenfeindlicher Aushang: Geldstrafe und Bewährung für Inhaber
"Hausverbot für Juden" - das stand auf einem Schild für mehrere Stunden im Schaufenster eines Flensburger Geschäfts. Der Fall sorgte für bundesweites Entsetzen und hat nun juristisch ein Nachspiel für den Ladeninhaber: Der Mann wurde wegen des antisemitischen Aushangs in seinem Geschäft vom dortigen Amtsgericht zu einer Strafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Als eine Bewährungsauflage muss er eine Geldbuße von 1200 Euro an die KZ-Gedenkstätte Ladelund zahlen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 60-Jährige am 17. September 2025 für etwa vier Stunden gut sichtbar in seinem Trödelladen einen Aushang angebracht hatte, auf dem es unter anderem hieß: "Juden haben hier Hausverbot!!!". Durch diesen Aushang habe der Mann gegen die in Deutschland lebenden Jüdinnen und Juden zum Hass aufgestachelt und die Menschenwürde dieser Personen durch Verächtlichmachung angegriffen, sagte die Richterin. Er habe gewusst, was er geschrieben habe. Der Aushang habe bewusst an die Boykottaufrufe der Nazis gegen Juden erinnern sollen.
Der Angeklagte hatte gestanden, den Zettel aufgehängt zu haben, und eine entsprechende Erklärung von seinem Anwalt verlesen lassen. Er bedauere die Tat und habe die Gefühle der jüdischen Gemeinde nicht verletzen wollen. Ähnliche Taten werde er unterlassen.
Warum der Mann das Schild aufgehängt hatte? In seiner polizeilichen Vernehmung rechtfertigte der 60-Jährige seine Entscheidung damit, dass sämtliche ihm bekannte Juden nicht gegen den Gaza-Krieg seien. Er sehe nachträglich ein, dass er zwischen den Juden hätte unterscheiden müssen, welche für und welche gegen den Krieg seien.